Michael Mahler
Year:
2012
Bibliographic info:
7th International BUILDAIR Symposium on Building and Ductwork Airtightness, 11-12 May 2012, Stuttgart, Germany

Bei der Sanierung von Bestandsgebäuden ergibt sich bei der Berechnung nach Energieeinsparverordnung (EnEV) für  luftdichte Gebäude aufgrund des geringeren Lüftungsverlustes ein geringerer Primärenergiebedarf. Dadurch erreichen manche Gebäude einen besseren KfW-Effizienzhaus-Standard. Wenn  ein Nachweis der Luftdichtheit erfolgt, kann bei der EnEV-Berechnung mit einem Luftwechsel von 0,6 h-1 anstatt 0,7 h-1 gerechnet werden. Im Zuge von nunmehr 29 sanierten Gebäuden wurden insgesamt 59 Blower-Door-Messungen durchgeführt, um zu erkennen, ob bei „Standardsanierungen“ ohne speziellen Aufwand im Bereich der Luftdichtigkeitsebene, die Anforderungen der EnEV (n50 = 3,0 h-1 bzw. n50 = 1,5 h-1) erreicht werden. Bei der Sanierung von Bestandsgebäuden ergibt sich bei der Berechnung nach Energieeinsparverordnung (EnEV) für  luftdichte Gebäude aufgrund des geringeren Lüftungsverlustes ein geringerer Primärenergiebedarf. Dadurch erreichen manche Gebäude einen besseren KfW-Effizienzhaus-Standard. Wenn  ein Nachweis der Luftdichtheit erfolgt, kann bei der EnEV-Berechnung mit einem Luftwechsel von 0,6 h-1 anstatt 0,7 h-1 gerechnet werden. Im Zuge von nunmehr 29 sanierten Gebäuden wurden insgesamt 59 Blower-Door-Messungen durchgeführt, um zu erkennen, ob bei „Standardsanierungen“ ohne speziellen Aufwand im Bereich der Luftdichtigkeitsebene, die Anforderungen der EnEV (n50 = 3,0 h-1 bzw. n50 = 1,5 h-1) erreicht werden. Es wurden insgesamt 17 Gebäude (bis 8 Wohneinheiten) und 42 Wohnungen (in 6 Mehrfamilienhochhäusern mit jeweils 24 bzw. 30 Wohneinheiten) vermessen. Eine Gebäudegruppe bestand aus 10 baugleichen Gebäuden, so dass hier aufgrund einer gegebenen Vergleichbarkeit auch mögliche Einflüsse unterschiedlicher Sanierungsfirmen auf die Ausführungsqualität untersucht bzw. festgestellt werden konnten. Die gemessenen Gebäude bzw. Wohnungen erreichten die Anforderungen der EnEV ohne bzw. mit nur geringem zusätzlichem Aufwand zur „Standardsanierung“. Dies bedeutet, dass in solchen Fällen die Option „luftdichtes Gebäude“ bei der EnEV-Berechnung als Bonus angesetzt werden kann. Sollten zukünftig die Sanierungen mit Lüftungsanlagen umgesetzt werden, so zeigen die Ergebnisse, dass in diesen Fällen die Luftdichtigkeit teils erheblich verbessert werden muss.