H. Berhorst
Year:
2007
Bibliographic info:
2nd European Blower Door Symposium, March 2007

An den grundsätzlichen Anforderungen, wie schon bei dem 1. Europäischem BlowerDoor-Symposium aufgezeigt, hat sich nicht geändert bzw. hat die Praxis doch einige Punkte aufgeworfen. Es zeigt sich immer noch, dass es kein einheitliches Anforderungsprofil seitens der Bezirksschornsteinfeger gibt. Das beruht letztendlich darauf, dass der Normentwurf zur Überwachungseinrichtung nicht über die Einspruchsphase hinaus gekommen ist. Somit ist die Überwachungseinrichtung immer noch ein ungeregeltes Bauteil und bedarf einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung durch das Deutsche Institut für Bautechnik. Kein Antragsteller hat diese Zulassung bis heute erlangt. Das liegt wohl daran, dass man sich nicht sicherheitstechnisch abgesichert auf die Platzierung der Messfühler einigen kann. Entsprechend dem deutschen Baurecht kann damit eine Überwachungseinrichtung nicht eingesetzt werden.