O. Solcher
Year:
2013
Bibliographic info:
8th International BUILDAIR Symposium on Building and Ductwork Airtightness ,7-8 June 2013, Hannover, Germany

Im aktuellen Entwurf der EnEV 20141 wird gefordert, dass bei Luftdurchlässigkeitsprüfung des Gebäudes das Verfahren B der DIN EN 13829:2001-022 verwendet werden muss. Bezüglich des Verfahrens B der DIN EN 13829 und den bisherigen Ausführungen der Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz, Auslegungsfragen zur Energieeinsparverordnung3 bestehen Widersprüche. In der Normreihe DIN V 185994 für den öffentlich rechtlichen Nachweis des Primärenergiebedarfs wird auf die DIN 4108-75 verwiesen. Hier wird eine Messung nach Verfahren A der DIN EN 13829:2001-02 gefordert. 

Nach aktuellem Stand stehen also 3 Präparationsverfahren nebeneinander : 

  1. Verfahren B der DIN EN 13829:2001-02
  2. Verfahren B der DIN EN 13829:2001-02 mit den Ausführungen der Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz
  3. Verfahren A der DIN EN 13829:2001-02

Dies führt in der Praxis zu sehr unterschiedlichen Gebäudepräparationen, dessen Ergebnisse nicht vergleichbar sind. Ein branchenübergreifender Arbeitskreis hat sich mit dem Ziel gebildet, eine Checkliste zu erarbeiten, die eine einheitliche Gebäudepräparation für die EnEV-Schlussmessung möglich macht. Bisher hat die EnEV über die vorgegebenen n50-Grenzwerte vorgegeben, wann pauschal mit verminderten Lüftungswärmeverlusten gerechnet wird. Diese Luftwechsel waren in der DIN V 4108-66 vorgegeben, der reale n50-Messwert floss nicht ein. In der DIN V 18599 werden Lüftungswärme-verluste über Infiltration aus dem gemessenen n50-Wert errechnet. Werden bei der Bestimmung der Luftdurchlässigkeit der Gebäude Öffnungen abgeklebt, die im Nutzungszustand offen stehen, bleiben diese Lüftungswärmeverluste unbilanziert.