Ziel der Arbeit/Fragestellung
Kann aus dem Gebäudedichtheitskennwert nL50 ein Außenluftvolumenstrom errechnet werden, der für die Lüftung von Wohnräumen nutzbar ist?
Methode der Herangehensweise
Es erfolgte eine Gegenüberstellung der aus Normen errechneten Aussenluftvolumenströme über Undichtheiten in der Hüllfläche und ein Abgleich mit Messwerten aus realen Bauvorhaben.
Inhalt des Vortrags
Sowohl bei der Erstellung von Lüftungskonzepten, als auch bei der Auslegung von Lüftungssystemen in Wohngebäuden wird i.d.R. aus dem Dichtheitskennwert der Gebäudehülle ein Außenluftvolumenstrom über Infiltration abgeleitet.
Messungen an Wohnungen in Mehrfamilienhäusern zeigen, dass, auch wenn bei der wohnungsweisen Messung der Dichtheit ein Leckagestrom messbar ist, die dafür verantwortlichen Leckagen beim Neubau und der Modernisierung nicht an den Außenbauteilen wie Fenster und Fensteranschlüsse zu finden sind. Interne Leckagen zwischen den Nutzungseinheiten sind im Messergebnis ebenfalls enthalten und können den überwiegenden Anteil an Leckagen darstellen.
Das führt in der Baupraxis dazu, dass z.B. schon in Verbindung mit einfachen ordnungsgemäß ausgelegten und ausgeführten Entlüftungssystemen in fensterlosen Bädern bei Betrieb ein Unterdruck in der Wohnung von 90 Pa messbar ist.
Ergebnisse und Beurteilung
Infiltration über Leckagen ist in Gebäuden vorhaben, Leckagen sind jedoch nicht gleichmäßig verteilt. Aus dem Dichtheitskennwert des Gesamtgebäudes kann kein Außenluftvolumenstrom über Leckagen in den einzelnen Wohnräumen errechnet werden. Auch wenn eine wohnungsweise Messung der Dichtheit erfolgt, verfälschen interne Leckagen zwischen den Wohnungen das Messergebnis erheblich.
Schlussfolgerungen
Auf eine Anrechnung der Infiltration bei der Auslegung von Lüftungssystemen muss verzichtet werden.
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