Ulf Köpcke
Year:
2013
Bibliographic info:
8th International BUILDAIR Symposium on Building and Ductwork Airtightness ,7-8 June 2013, Hannover, Germany

Zunächst war es die große Ölkrise aus dem Jahr 1973, durch welche die Bedeutung der energetischen Qualität von Gebäuden ins Blickfeld von Wissenschaft und Baupraxis geriet. Dabei standen die hohen Energiepreise und damit die Suche nach Ansätzen für eine wirksame Kostensenkung im Vordergrund. Später kamen die Wohnbehaglichkeit und schließlich vor allem ökologische Aspekte als weitere Argumente hinzu (vgl. Fingerling 2012, 30). Spätestens mit der Wärmeschutzverordnung von 1995 anerkannte der bundesdeutsche Gesetzgeber, dass energetisch möglichst hochwertige Gebäude im überragenden Gemeinwohlinteresse liegen. Heute, im Jahr 2013, gilt dies sogar für ganz Europa, wie sich insbesondere aus der Neufassung der europäischen Gebäuderichtlinie vom 19.05.2010 (Richtlinie 2010/31/EU) ersehen lässt. Diese Richtlinie zielt bekanntlich absolut vorrangig darauf ab, europaweit ab dem 01.01.2021 sämtliche Neubauten nur noch als "Niedrigstenergiegebäude" zuzulassen (vgl. Köpcke 2012, 116). Die Richtlinie gibt Deutschland – wie allen europäischen Staaten – Veranlassung, die jeweiligen nationalen rechtlichen Regelungen zur energetischen Gebäudequalität zu überarbeiten. Auch die zukünftigen Fassungen des Energieeinsparungsgesetzes und der Energieeinsparverordnung (die nach der Gebäuderichtlinie eigentlich bis spätestens zum 09.07.2012 hätten beschlossen und veröffentlicht werden müssen und uns nun von der Bundesregierung für das Jahr 2014 angekündigt wurden), werden für Deutschland die Luftdichtheit der Gebäudehülle auch weiterhin zwingend verlangen.